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Gewinn­spiel-Teil­nah­me­be­din­gun­gen und Datenschutzhinweise

Gewinn­spiel über die Face­book- und Insta­gram-Sei­te des Schwa­nen­markts Krefeld

1. Ver­an­stal­ter

Die­ses Gewinn­spiel wird aus­schließ­lich von der CEMAGG Manage­ment GmbH (nach­fol­gend „Ver­an­stal­ter“, Impres­sum unter: https://schwanenmarkt-krefeld.de/impressum/ Daten­schutz­er­klä­rung unter: https://schwanenmarkt-krefeld.de/datenschutz/ ange­bo­ten. Das Gewinn­spiel steht nicht in Zusam­men­hang mit Meta und wird nicht von Meta gespon­sert, unter­stützt oder organisiert.

2. Gegen­stand

2.1. Die­se Gewinn­spiel-Teil­nah­me­be­din­gun­gen und ‑Daten­schutz­hin­wei­se regeln die Teil­nah­me an dem Gewinn­spiel und gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Rech­te­über­tra­gun­gen. Die Beschrei­bung, der Ablauf des Gewinn­spiels und die aus­ge­los­ten Gewin­ne erge­ben sich ergän­zend aus der Beschrei­bung auf der Face­book- und Insta­gram-Sei­te des Veranstalters.

2.2. Mit der Teil­nah­me am Gewinn­spiel wer­den die­se Gewinn­spiel-Teil­nah­me­be­din­gun­gen und Daten­schutz­hin­wei­se angenommen.

3. Teil­nah­me und Durchführung

3.1. Teil­nah­me­be­rech­tigt sind natür­li­che Per­so­nen ab 18 Jah­ren mit Wohn­sitz in Deutschland.

3.2. Jede/r Teil­neh­me­rIn kann nur ein­mal am Gewinn­spiel teilnehmen.

3.3. Die Teil­nah­me ist vom 08.07.24 bis 14.07.24 (23:59 Uhr) möglich.

3.4. Der/die Teil­neh­me­rIn ver­fügt über einen Account bei Meta (Face­book oder Instagram)

3.5. Der/die Teil­neh­me­rIn löst erfolg­reich die Gewinn­spiel­fra­ge und/oder die Gewinn­spiel­auf­ga­be (z.B. Kom­men­tar unter dem Gewinnspiel).

4. Gewin­ne und Gewinnbenachrichtigung

4.1. Die Wer­be­agen­tur Nimm 3 lost die fol­gen­den Gewin­ne aus:
12 x 4 Kar­ten für das Street Food and Music Fes­ti­val vom 18. bis 21. Juli. Ins­ge­samt wer­den zwölf Gewinner:innen ausgelost.

4.2. Die aus­ge­los­ten Gewin­ne wer­den unter allen teil­nah­me­be­rech­tig­ten Teil­neh­me­rIn­nen per Zufalls­prin­zip bin­nen 12 Stun­den nach Ablauf der Teil­nah­me­frist gem. Zif­fer 3.2. ermittelt.

4.3. Die Gewin­ne­rIn­nen wer­den über die Social Media Platt­form benach­rich­tigt, auf der sie mit­ge­macht haben. Um sei­nen Gewinn­an­spruch gel­tend zu machen, müs­sen die Gewin­ne­rIn­nen inner­halb von 48 Stun­den auf die Nach­richt des Ver­an­stal­ters antworten.

4.4. Pro Teil­neh­mer ist nur ein Gewinn mög­lich. Der Gewinn ist weder über­trag­bar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar aus­be­zahlt werden.

4.5. Der Voll­stän­di­ge Name des Gewin­ners muss bis zum 16.07 mit­ge­teilt wer­den. Die Gewin­ne müs­sen vom 16.07 – 17.07 abge­holt werden

4.6. Der Anspruch auf einen Gewinn ver­fällt, wenn sich der/die Teil­neh­me­rIn nicht bin­nen 48 Stun­den auf die Gewinn­be­nach­rich­ti­gung des Ver­an­stal­ters mel­det. Der Anspruch auf den Gewinn ver­fällt außer­dem, wenn der oder die Gewin­ne­rIn ihren Gewinn nicht inner­halb vier Tagen nach Gewinn­be­nach­rich­ti­gung im Cen­ter Manage­ment abholt (sie­he 4.5).

5. Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung zur Namensnennung

Mit der Teil­nah­me am Gewinn­spiel erklärt sich der/die Teil­neh­me­rIn ein­ver­stan­den damit, dass sein Face­book oder Instra­gam-Name im Rah­men des Gewinn­spiels in einem oder meh­re­ren Social Media-Pos­tings genannt und ver­linkt wird.

6. Aus­schluss von der Teilnahme

6.1. Ein Ver­stoß gegen die­se Gewinn­spiel-Teil­nah­me­be­din­gun­gen und ‑Daten­schutz­hin­wei­se berech­tigt den Ver­an­stal­ter, den/die jeweilige/n Teil­neh­me­rIn von der Teil­nah­me aus­zu­schlie­ßen. Das gilt ins­be­son­de­re, wenn der Teil­neh­mer fal­sche Anga­ben macht oder ver­wen­de­te Fotos oder ande­re Inhal­te (z. B. Kom­men­ta­re) gel­ten­des Recht oder Rech­te Drit­ter ver­let­zen, oder wenn Kom­men­ta­re als gewalt­ver­herr­li­chend, anstö­ßig, beläs­ti­gend oder her­ab­wür­di­gend ange­se­hen wer­den kön­nen oder in sons­ti­ger Wei­se gegen das gesell­schaft­li­che Anstands­ge­fühl verstoßen.

6.2. Ist dem/der aus­ge­schlos­se­nen Teil­neh­me­rIn bereits ein Gewinn zuge­lost wor­den, kann der Gewinn nach­träg­lich aberkannt werden.

7. Vor­zei­ti­ge Beendigung

Der Ver­an­stal­ter behält sich das Recht vor, das Gewinn­spiel jeder­zeit, auch ohne Ein­hal­tung von Fris­ten, ganz oder teil­wei­se vor­zei­tig zu been­den oder in sei­nem Ver­lauf abzu­än­dern, wenn es aus tech­ni­schen (z. B. Com­pu­ter­vi­rus, Mani­pu­la­ti­on oder Soft­ware-/Hard­ware­feh­ler) oder recht­li­chen Grün­den (z. B. Unter­sa­gung durch Face­book) nicht mög­lich ist, eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Gewinn­spiels zu garantieren.

8. Anwend­ba­res Recht und Rechtsweg

8.1. Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht.

8.2. Der Rechts­weg zur Über­prü­fung der Aus­lo­sung ist ausgeschlossen.

9. Daten­schutz­hin­wei­se

9.1. Die­se Daten­schutz­hin­wei­se gel­ten für die Daten­ver­ar­bei­tung durch:
CEMAGG Manage­ment GmbH,
(Ver­ant­wort­li­che im Sin­ne der DSGVO)

9.2. Erhe­bung und Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten sowie Art und Zweck und deren Ver­wen­dung:
Bei der Teil­nah­me am Gewinn­spiel wer­den Daten von Meta erho­ben. Nähe­re Infor­ma­tio­nen sind hier zu fin­den:
https://www.facebook.com/about/privacy/update

Die Erhe­bung die­ser Daten erfolgt zum Zwe­cke der Durch­füh­rung des Gewinn­spiels. Die Daten­ver­ar­bei­tung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genann­ten Zwe­cken für die Durch­füh­rung des Gewinn­spiels erfor­der­lich. Die in die­sem Zusam­men­hang anfal­len­den Daten löscht der Ver­an­stal­ter, nach­dem die Spei­che­rung nicht mehr erfor­der­lich ist, oder schränkt die Ver­ar­bei­tung ein, falls gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflich­ten bestehen.

9.3. Wei­ter­ga­be von Daten an Drit­te:
Eine Wei­ter­ga­be von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te erfolgt nicht.

9.4. Betrof­fe­nen­rech­te:
Der/die Teil­neh­me­rIn hat gegen­über dem Ver­an­stal­ter fol­gen­de Rech­te hin­sicht­lich der ihn betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

- Recht auf Aus­kunft
- Recht auf Berich­ti­gung oder Löschung
- Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung
- Recht auf Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung
- Recht auf Datenübertragbarkeit.

Der/die Teil­neh­me­rIn hat zudem das Recht, sich bei einer Daten­schutz-Auf­sichts­be­hör­de über die Ver­ar­bei­tung sei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch den Ver­an­stal­ter zu beschweren.

9.5. Wider­spruchs­recht:
Sofern die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auf Grund­la­ge von berech­tig­ten Inter­es­sen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO ver­ar­bei­tet wer­den, hat der Teil­neh­me­rIn das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung sei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­zu­le­gen, soweit dafür Grün­de vor­lie­gen, die sich aus sei­ner beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben. Will er von sei­nem Wider­spruchs­recht Gebrauch machen, genügt eine E‑Mail an: info@schwanenmarkt-krefeld.de